Versteigerungsbedingungen (VB)
der Firma AUKTIONSZENTRUM.de
vertreten durch Herrn Adam Krumbach
Diese VB regeln die Nutzung der Website www.AUKTIONSZENTRUM.de, die damit in Zusammenhang stehenden Dienste, Applikationen und Anwendungen, sowie Freiverkäufe und öffentlich zugängliche Versteigerungen der Firma AUKTIONSZENTRUM.de.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie sich registrieren und bieten. Durch Ihre Registrierung (vgl. § 3 Abs. 1 der VB) erkennen Sie die nachfolgenden Bedingungen an.
Hinweis: Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern beim Kauf gebrauchter Objekte beträgt ein Jahr.
§ 1 Allgemeines
1. Diese VB gelten für alle Verträge, die mit der Firma AUKTIONSZENTRUM.de zustande kommen. Andere Geschäftsbedingungen von Bietern oder Käufern werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu – auch dann, wenn wir trotz Kenntnis der Bedingungen vorbehaltlos ausliefern. Individuelle Vereinbarungen mit Bietern und Käufern gelten vor diesen VB. Was vereinbart wurde, ergibt sich aus unserer Zustimmung in Textform.
2. Zur einfacheren Lesbarkeit werden häufig männliche Formen verwendet. Diese Begriffe gelten neutral und wertfrei für alle Geschlechter.
3. Online- oder Print-Darstellungen materieller oder immaterieller Objekte der Firma AUKTIONSZENTRUM.de stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Geboten.
4. Versteigerungen und Verkäufe erfolgen häufig in Zusammenhang mit Kündigungen, Schließungen, Räumungen, Umzügen oder Immobilienverkäufen. Abwicklungen abgeschlossener Rechtsgeschäfte haben nach Maßgaben der jeweiligen Verkaufsinformationen zu erfolgen. Rechtzeitige Abholungen ggf. einschließlich Demontage sind Hauptpflicht des Bieters. Die Termine in Verkaufsinformationen sind verbindlich im Sinne eines relativen Fixgeschäfts. Bei Gewerblichen Bietern
kann die Firma AUKTIONSZENTRUM.de abweichend von § 376 HGB Erfüllung verlangen.
5. Zu diesen VB gelten bei allen Versteigerungen/Verkäufen die Verkaufsinformationen je in deutscher Vertragssprache. Bei Widersprüchen gelten in dieser Reihenfolge:
○ Verkaufsinformationen
○ diese VB
○ gesetzliche Regelungen
§ 2 Leistungsbeschreibung, Vertragspartner, Teilnahmeberechtigung und -ausschluss
1. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de versteigert/verkauft Objekte (welche Mängel und/oder Vorschäden aufweisen können) auf Namen und für Rechnung der Eigentümer (Vermittlung von Kaufverträgen zwischen Bietern und Eigentümern in Kommission) oder im eigenen Namen für Rechnung der Eigentümer und Eigenware. Entsprechend angegebene Berechtigte (im Folgenden “Verkäufer” genannt) und “Bieter” oder “Käufer” nach erfolgtem Zuschlag/Verkauf werden Vertragspartner.
2. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de ist im Hinblick auf die im Zuge der Zuschläge/Verkäufe angebahnten und geschlossenen Kaufverträge vom Verkäufer zur Abgabe und zum Empfang aller Erklärungen umfassend bevollmächtigt.
3. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de ist bemüht, dass ihre Services ohne Unterbrechungen verfügbar und Übermittlungen fehlerfrei sind. Zugleich wird sie versuchen, die Häufigkeit und Dauer vorübergehender Unterbrechungen oder Beschränkungen zu begrenzen. Durch die Beschaffenheit des Internets sowie notwendige Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung neuer Einrichtungen oder Dienste kann dies jedoch nicht garantiert werden. Die über diese Website angebotenen Dienstleistungen werden daher unter Ausschluss jeglicher Zusicherung hinsichtlich Verfügbarkeit und Qualität zur Verfügung gestellt.
4. Grundsätzlich können juristische Personen sowie volljährige natürliche Personen an unseren Versteigerungen teilnehmen. Angebote im Rahmen von Freiverkäufen und reine Online-Angebote richten sich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, welche Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Online-Bieter versichern, dass sie keine Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, sondern i. S. d. § 14 BGB Unternehmer sind. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht berechtigt, als Bieter an Online-Auktionen teilzunehmen.
§ 3 Registrierung, Zugang und Korrespondenz
1. Die Teilnahme an Versteigerungen oder Freiverkäufen erfordert unter Zustimmung zu diesen VB eine Registrierung auf AUKTIONSZENTRUM.de mit den dort geforderten Pflichtangaben. Mit Erstellung eines Unternehmerkontos gelten alle abgegebenen
Erklärungen und Rechtshandlungen als in Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit erfolgt. Der Bieter/Käufer ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten (insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, erworbene Lose, Kaufpreis) von der Firma AUKTIONSZENTRUM.de an den jeweiligen Verkäufer/Eigentümer der ersteigerten Objekte weitergegeben werden, soweit dies zur Erfüllung des Kaufvertrages, zur Rechnungslegung durch den Verkäufer oder zur Durchsetzung von Ansprüchen erforderlich ist.
2. Die Registrierung erfolgt durch den Bieter auf der Internetseite des Versteigerers (www.AUKTIONSZENTRUM.de) unter vollständiger und korrekter Angabe der dort abgefragten Daten (Firma, Vor- und Nachnahme, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bestätigung der Volljährigkeit und Umsatzsteuer-Identnummer) sowie unter Angabe eines Nutzernamens und eines Passwortes. Der Versteigerer behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern, die die Legitimation oder die Teilnahmeberechtigung nach § 2 der VB belegen. Der Versteigerer behält sich des Weiteren vor, Anträge auf Eröffnung eines Kundenkontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Die Registrierung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft kann nur durch eine vertretungsberechtigte Person wirksam erfolgen.
4. Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, insbesondere die E-Mail-Adresse, ist der Bieter verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu aktualisieren.
5. Der Bieter verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Bieter verpflichtet, dies dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen.
6. Der Bieter ist einverstanden, dass sämtliche Korrespondenz ausschließlich über die vom Bieter im Benutzerkonto angegebene Mailadresse in elektronischer Form erfolgt, dies gilt insbesondere für die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen Handlungen sowie für die Übersendung von Rechnungen und Zahlungsaufforderungen. Der Bieter ist damit einverstanden, dass die Firma AUKTIONSZENTRUM.de ihn telefonisch in Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einer Versteigerung kontaktiert.
§ 4 Löschung der Registrierung
1. Bieter können die Aufhebung der Registrierung jederzeit schriftlich oder per E-Mail vom Versteigerer verlangen. Das Schreiben ist unter Angabe von Vor- und Nachnamen, ggf. Firma, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Benutzername zu richten an: AUKTIONSZENTRUM.de
Adam Krumbach Berggartenstr. 19 01277 Dresden E-Mail: email@auktionszentrum.de
2. Der Versteigerer ist berechtigt, die Registrierung des Bieters mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zu löschen. Die Ankündigung erfolgt in Textform.
3. Mit der Aufhebung der Registrierung ist der Bieter nicht mehr berechtigt, an Online-Auktionen des Versteigerers teilzunehmen.
§ 5 Ausschluss von einer Versteigerung
1. Der Bieter kann aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Versteigerungsplattform vorläufig oder endgültig ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn falsche Kontaktdaten angegeben wurden, Bieterdaten an unbefugte Dritte weitergegeben wurden oder gegen diese VB (z.B. Nichtzahlung oder Nichtabholung erworbener Objekte oder Gebotsabgabe unter Nutzung nicht autorisierter automatisierter Datenverarbeitungsprozesse) oder gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wurde.
2. Der Bieter wird von dem Ausschluss in Textform in Kenntnis gesetzt.
3. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de ist nach freiem Ermessen berechtigt, Bieter nicht zu einer Versteigerung zuzulassen und behält sich vor, Bieter von der Teilnahme an Versteigerungen auszuschließen, insbesondere wenn Zweifel an der Identität, Bonität oder Eigenschaft als Unternehmer bestehen bzw. dem Verkauf sonstige Hindernisse (z.B. Ausfuhrbeschränkungen) entgegenstehen.
§ 6 Rechtsnatur, Ablauf, Zuschlag
1. Bei den Auktionen handelt es sich um öffentlich zugängliche Auktionen im Sinne von § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB. Bei einem in einer Auktion durch Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrag bestehen daher für einen Verbraucher keine Widerrufsrechte und bei gebrauchten Objekten ist die Gewährleistung ausgeschlossen. An den Auktionen kann nach Registrierung im Auktionssaal am Geschäftssitz der Firma AUKTIONSZENTRUM.de, durch vorheriges schriftliches Vorgebot oder online über https://AUKTIONSZENTRUM.de teilgenommen werden. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbindung.
2. Zur Auktion gelangen Objekte, welche durch Los-Nummer innerhalb eines Auktionskatalogs samt Verkaufsinformation eindeutig gekennzeichnet und durch Beschreibung ausgewiesen werden. Auktionen beginnen und enden zu den vom
Versteigerer bestimmten Zeitpunkten. Beginn und Ende einer Versteigerung werden angezeigt. Der Versteigerer behält sich vor, bis zum Beginn der Auktion die Laufzeit zu verkürzen oder zu verlängern. Wenn der Versteigerer Gebote ablehnt, bleibt ein zeitlich vorher abgegebenes Gebot wirksam. Zudem bleibt es ihm vorbehalten, die im Versteigerungskatalog angegebene numerische Folge zu ändern, Positionen zusammenzufassen bzw. zu trennen oder die Auktion abzubrechen. Mit einem Abbruch erlöschen die registrierten Gebote.
3. Sämtliche auf der Website zur Versteigerung eingestellten Objekte (auch als „Los” oder „Lose” bezeichnet) können auf Anfrage beim Versteigerer im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Darstellung der Lose auf der Website dient lediglich dazu, Kaufinteressenten Gelegenheit zu geben, das Los gegenständlich, zeitlich und räumlich einzuordnen. Hierfür gilt die textliche Beschreibung in deutscher Sprache, auch wenn der Versteigerer dem Bieter aus Servicegründen eine Übersetzung zur Verfügung stellt. Ungeachtet dessen sind etwaige bildliche Darstellungen sowie die textlichen Beschreibungen, insbesondere Angaben zu technischen Daten, Maßen, Fabrikaten, Baujahren/Erstzulassungen oder Mengenangaben, unverbindlich und stellen weder eine ausdrückliche noch eine konkludente Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar, vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung im Einzelfall. Der Verkäufer übernimmt keine Beschaffenheitsgarantie und keine Gewähr für das Vorhandensein von Eigenschaften, die sich aus der Darstellung im Internet ergeben oder herleiten lassen. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de empfiehlt die Besichtigung nach den Standort- und Terminvorgaben nach Maßgabe der Verkaufsinformationen vor Beginn/Ablauf der Auktionen/Verkäufe vorzunehmen. Aufgrund der Unverbindlichkeit der Darstellung der Lose auf der Website wird dringend davon abgeraten, auf Lose ohne vorherige Besichtigung/Prüfung des Kaufgegenstandes zu bieten.
4. Die vom Versteigerer für den Fall des Zuschlags für das jeweilige Los angegebenen Abholfristen sowie der Ort der Abholung sind verbindlich. Soweit der Kaufgegenstand am Abholstandort zu demontieren ist, wird der Bieter im Rahmen der Beschreibung des Loses bzw. den Verkaufsinformationen darauf hingewiesen.
5. Der Versteigerer bestimmt einen Start- oder Festpreis, sowie die Steigerungsschritte der Gebote und die Frist, innerhalb derer Angebote abgegeben werden können. Die zu versteigernden Objekte werden zu einem Anfangsgebot ausgeboten. Das Anfangsgebot ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben (invitatio ad offerendum). Für die Bestimmung des Auktionsendes ist ausschließlich die Systemuhr des Versteigerers maßgebend. Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot ab. Ein Gebot erlischt, wenn während der Angebotsdauer seitens eines weiteren Bieters ein
höheres Gebot abgegeben wird. Erfolgt ein das bisherige Höchstgebot übersteigendes Gebot weniger als eine (1) Minute vor dem Auktionsende, so verlängert sich diese um 1 Minute. Dies geschieht so lange, bis innerhalb des Zeitraums von einer (1) Minute kein neues Höchstgebot mehr eingeht.
6. Gebote in Bezug auf Lose ohne Vorbehalt stellen ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar und sind daher rechtsverbindlich. Bieter sind an ihre Gebote (auch Vorgebote und Maximalgebote) gebunden, bis ein Zuschlag erteilt wird, längstens jedoch bis Ablauf von 48 Stunden nach Ablauf einer Auktion. Der Kaufvertrag über ein Los kommt mit Zuschlag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme.
7. Gebote müssen den vom Versteigerer festgesetzten Steigerungsschritten entsprechen. Sofern ein Gebot nicht den festgesetzten Steigerungsstufen entspricht, kann das Gebot für dessen Wirksamkeit zur nächstniedrigeren Steigerungsstufe abgerundet werden. Im eigenen Ermessen kann der Versteigerer Gebote des Bieters während der Versteigerung, bei denen Gründe für die Annahme eines Mangels der Ernstlichkeit vorliegen, ablehnen sowie Bieter auffordern, bereits erworbene Objekte erst zu bezahlen bzw. Anzahlung zu leisten, bevor sie auf weitere Objekte bieten können. Der Versteigerer ist außerdem berechtigt, einen erteilten Zuschlag wieder aufzuheben und die Versteigerung bezüglich der Objekte weiterzuführen, wenn Zweifel an der Person oder Identität des Erklärenden, sonstige Zweifel über den Zuschlag bestehen oder irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist. Ein Rechtsanspruch auf den vorhergehenden Zuschlag ist ausgeschlossen. Der Versteigerer ist berechtigt eine Zuschlagserteilung an Bieter, welche gegen die Versteigerungsbedingungen verstoßen haben, zu versagen.
8. Es wird ein Bietagent zur Verfügung gestellt, der das Gebot des Bieters automatisiert solange in kleinst nötigen Schritten erhöht, dass der Bieter wieder Höchstbietender ist, längstens jedoch bis zu dem vom Bieter voreingestellten Maximalgebots. Bei Angabe eines Mindestpreises und der Eingabe eines dem Mindestpreis entsprechenden oder übertreffenden Gebots in den Bietagenten, wird der Mindestpreis automatisch geboten.
9. Vorbehaltlich der Regelungen gemäß Abs. 10, nimmt der Versteigerer nach Beendigung der Auktion das Gebot des Höchstbietenden durch eine in Textform versandte Bestätigung an. Diese Mitteilung entspricht dem Zuschlag im Sinne des § 156 S. 1 BGB und wird mit der Absendung durch den Versteigerer wirksam.
10. Der Versteigerer behält sich vor, gemäß § 156 S. 2 Alt. 2 BGB die Versteigerung ohne Erteilung eines Zuschlags aus berechtigtem Grund zu schließen oder den Zuschlag lediglich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Auftraggebers zu erteilen. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere vor, wenn das Höchstgebot unter dem vom
Verkäufer bestimmten Mindestpreis liegt. Liegt ein Zuschlag unter Vorbehalt vor, wird er nur wirksam, wenn der Versteigerer den Zuschlag in Textform bestätigt. Wird der Zuschlag unter Vorbehalt erteilt, ist der Abschluss des Kaufvertrages aufschiebend bedingt durch eine Bestätigung des Gebots von der Firma AUKTIONSZENTRUM.de an den Bieter innerhalb dessen Bindungsfrist an sein letztes Höchstgebot von 2 Wochen. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den vom Verkäufer benannten Mindestpreis für ein Los zu veröffentlichen oder bekannt zu geben.
11. Zuschläge werden ab Fundament oder Standort und undemontiert und unverladen erteilt.
12. Mit der Abgabe von schriftlichen Vorgeboten beauftragt und bevollmächtigt der Bieter die Firma AUKTIONSZENTRUM.de Gebote für ihn abzugeben und bei Zuschlag einen Kaufvertrag für ihn abzuschließen. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de wird durch den Bieter von den Vorschriften des § 181 BGB befreit. Erhält ein Bieter mit schriftlichem Vorgebot den Zuschlag, wird er elektronisch über die Erteilung des Zuschlags informiert.
13. Die Abgabe von Geboten mittels nicht vom Versteigerer autorisierter automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. sogenannten “Sniper”-Programmen) ist unzulässig.
14. Die Versteigerung kann vom Versteigerer z.B. bei technischen Problemen jederzeit vorzeitig beendet werden. In diesem Fall wird kein Zuschlag erteilt. Der zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Versteigerung Höchstbietende hat keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags. AUKTIONSZENTRUM.de behält sich außerdem vor, die Versteigerung abzubrechen, wenn keine Gebote oder nur Gebote unterhalb des ausgewiesenen Mindestpreises des Auftraggebers abgegeben werden. Auf den Zuschlagsvorbehalt wird ggf. in den Verkaufsinformationen oder im Los selbst hingewiesen.
§ 7 Teilnahme im Auktionssaal
1. Die Teilnehmerzahl im Auktionssaal ist aus Platzgründen beschränkt. Die Teilnahme ist binnen sieben (7) Tagen vor Beginn der Auktion unter Angabe der Personenzahl anzumelden. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de teilt dem Bieter unverzüglich mit, wenn die Kapazitäten bei Anmeldung bereits ausgeschöpft sein sollten und behält sich vor, Bieter ohne Anmeldung zur Teilnahme vor Ort nicht zuzulassen.
2. Bieter können an den Versteigerungen nur unter Verwendung der von der Firma AUKTIONSZENTRUM.de zur Verfügung gestellten elektronischen Eingabegeräte teilnehmen und haben Gebote unter Verwendung der Eingabegeräte abzugeben.
3. Im Übrigen führt die Firma AUKTIONSZENTRUM.de die Versteigerungen im eigenen Ermessen durch. Soweit nicht abweichend geregelt, findet § 6 entsprechende Anwendung.
§ 8 Freiverkäufe
1. Im Freiverkauf können Bieter Angebote auf Lose abgeben. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de kann Angebote nach eigenem Ermessen und auch unter Vorbehalt annehmen.
2. Der Bieter ist an sein Angebot bis zum Ablauf der angegebenen Freiverkaufszeit, mindestens jedoch 2 Wochen, gebunden.
3. Der Kaufvertrag kommt mit Annahme des Angebots durch die AUKTIONSZENTRUM.de zustande. Die Übersendung einer Auftragsbestätigung gilt als Annahme.
§ 9 Zahlungsverpflichtungen, Ausfuhr
1. Der Käufer hat neben dem Kaufpreis, welcher dem Höchstgebot entspricht, ein Aufgeld an den Versteigerer zu zahlen. Das Aufgeld ist im jeweiligen Katalog bzw. den jeweiligen Losen angezeigt. Auf den Gesamtpreis wird die zum Zeitpunkt des Zuschlags gesetzlich gültige Umsatzsteuer erhoben. Wenn es sich um nach § 25a UStG. differenzbesteuerte Objekte handelt, wird für das jeweilige Los die Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben.
2. Zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung hat der Käufer die vom Versteigerer per E-Mail übermittelten Instruktionen zu beachten.
3. Der Gesamtpreis zzgl. Umsatzsteuer ist, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, mit dem Zuschlag verdient, sofort mit Rechnungsstellung fällig und mittels Vorkasse-Überweisung zu zahlen. Zahlt der Käufer nicht innerhalb von drei (3) Kalendertagen ab Rechnungsstellung, so gerät er auch ohne Mahnung in Verzug. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Gutschrift der Zahlung bei der Firma AUKTIONSZENTRUM.de.
4. Rechnungen für ersteigerte Lose werden an den Käufer nur in elektronischer Form gesandt. Die Ausstellung der Rechnung erfolgt auf der Grundlage der vom Bieter hinterlegten Registrierungsdaten.
5. Käufer aus Nicht-EU-Staaten (Drittländern) haben auf den Kaufpreis für den Kaufgegenstand eine Sicherheit in Höhe des jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Umsatzsteuersatzes an den Versteigerer zu zahlen. Diese Sicherheit wird dem Käufer erstattet, sobald zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass das erworbene Los die EU-Staaten verlassen hat. Hierzu ist dem Versteigerer die Urschrift der ausgefüllten und mit einem Stempel vom Grenzzollamt der EU versehenen Ausfuhrerklärung vorzulegen.
6. Käufer aus anderen EU-Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen dem Versteigerer vor ihrer Gebotsabgabe die ihnen erteilte gültige internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Textform nachweisen. Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen und erfolgtem Zuschlag erhält der Käufer eine Rechnung über eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Der Käufer hat eine Sicherheit in Höhe des in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Umsatzsteuersatzes auf den Nettokaufpreis zu zahlen. Weist der Käufer die gesetzlichen Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung binnen zwei (2) Wochen nach Abholung des Kaufgegenstandes vollständig und widerspruchsfrei nach, so wird ihm die Sicherheit nach Ablauf eines angemessenen Prüfungszeitraums zurückerstattet. Liegt dem Versteigerer nach Ablauf der vorgenannten Frist ein Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nicht oder nicht vollständig vor oder sind die Angaben nicht widerspruchsfrei, so ist der Versteigerer berechtigt, die vorliegende Rechnung zu stornieren, eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer zu stellen und zu veranlassen, dass die geleistete Sicherheit als Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeführt wird.
7. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de haftet nicht für die Exportfähigkeit der zugeschlagenen Lose. Soweit AUKTIONSZENTRUM.de im Auftrag und für Rechnung des Bieters gesondert vergütungspflichtige Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Versendung in Drittstaaten erbringt gilt: Notwendige Frachtpapiere (CMR-Frachtbrief) sind durch den Bieter zu erstellen und haben grundsätzlich den Bieter als Absender aufzuweisen. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Frachtpapiere.
8. Der Versteigerer ist berechtigt, den Kaufpreis sowie ggf. entstandene Kosten für Nebenleistungen sowie Schadensersatzansprüche im Namen und für Rechnung des Verkäufers einzuziehen und ggf. auch gerichtlich einzuklagen.
9. Die Aufrechnung gegen das Aufgeld ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht.
§ 10 Eigentumsübergang und Verfügungsbeschränkungen
1. Das Eigentum an den versteigerten Kaufgegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Umsatzsteuer sowie nach der Übergabe auf den Käufer über.
2. Dem Käufer ist es ausdrücklich untersagt, einen Kaufgegenstand vor dem Eigentumsübergang an Dritte weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder in sonstiger Weise über den Kaufgegenstand zu verfügen.
3. Der Käufer hat dem Versteigerer und dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
§ 11 Gefahrübergang, Abholung
1. Ist der Bieter Unternehmer, geht mit Erteilung des Zuschlags, bzw. Abschluss des Kaufvertrages im Freiverkauf die Sachgefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, auf den Bieter über.
2. Ist der Bieter Verbraucher, geht die Sachgefahr erst mit Bereitstellung der Ware mit Ablauf der vereinbarten Abholtages oder nach Zugang der Aufforderung zur Abholung spätestens mit Ablauf des letzten Tages der in den Auktionsinformationen genannten Abholungsfristen über.
3. Nach Gutschrift des Gesamtkaufpreises erhält der Bieter elektronisch einen Abholschein sowie einen Link zur Buchung des Abholungstermins samt etwaiger Abholungsinformationen. Soweit nicht in den Auktionsinformationen abweichend beschrieben ist, ist der Abholungstermin verbindlich zu buchen. Der Bieter hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Abholungstermin.
4. Der Zuschlag verpflichtet den Käufer zur Ab- bzw. Übernahme des Loses innerhalb der in der Verkaufsinformation angegebenen Abholfrist zum bestätigten Abholungstermin zu den Abholzeiten am Abholstandort laut Verkaufsinformation. Die fristgemäße Abholung des ersteigerten Loses stellt eine vertragliche Hauptpflicht des Käufers dar.
5. Der Käufer hat zur Erfüllung der Abholungsverpflichtung den Abholschein vorzulegen und die vom Versteigerer in den Verkaufsinformationen oder per E-Mail übermittelten Instruktionen zu beachten.
6. Der Abholort ist in der Regel am möglichen Besichtigungsort, der sich aus den Auktionsinformationen ergibt. Soweit in den Versteigerungsbedingungen oder Auktionsinformationen nicht abweichend bestimmt, hat der Bieter die Objekte auf eigene Kosten und eigenes Risiko am Standort zu demontieren und abzuholen. Der Versteigerer empfiehlt vor Abgabe eines Gebots oder Angebots die Objekte und die örtlichen Gegebenheiten zu besichtigen. Der Versteigerer behält sich aus wichtigem Grund vor, den Abholort auf den Geschäftssitz der Firma AUKTIONSZENTRUM.de zu ändern.
7. Die Demontage und Abholung ist unter Einhaltung aller Schutzvorschriften und gesetzlichen Anforderungen soweit notwendig durch Fachkräfte (insbesondere Elektrofachkräfte) auf Kosten und Gefahr des Bieters zu erfolgen. Mitarbeiter und
sonstige Dritte auf Seiten des Bieters sind seine Erfüllungsgehilfen. Der Bieter ist verpflichtet, Weisungen der Firma AUKTIONSZENTRUM.de und deren Beauftragten Folge zu leisten. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de und deren Beauftragte können die Demontage temporär untersagen, soweit der Bieter gesetzliche Vorgaben missachtet. Der Bieter hat von ihm eingesetzte Mitarbeiter/Beauftragte im Hinblick auf die besonderen Risiken der im Rahmen der Demontage und Abholung auszuführenden Tätigkeiten und auf Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten. Der Bieter trägt dafür Sorge, dass seine Mitarbeiter/Beauftragten über die gesetzlich vorgeschriebene und/oder sonstige persönliche Schutzausrüstung verfügen und so ausgestattet sind, um die erforderlichen Tätigkeiten sicher und gesund ausführen zu können.
8. Die Versendung der Objekte ist im Einzelfall nach Absprache mit dem Versteigerer möglich oder soweit nach den jeweiligen Auktionsinformationen eine Versandauktion oder Auktion mit Versandoption durchgeführt wird. Die Versendung erfolgt dann auf Kosten und Gefahr des Bieters. Erwirbt ein Bieter in einer Auktion mit Versandoption auch Objekte, die nicht zum Versand geeignet sind, erfolgt kein Versand.
9. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de kann die Herausgabe der Objekte verweigern, solange noch offene Forderungen aus der Geschäftsverbindung bestehen.
10. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de bleibt aus logistischen und terminlichen Gründen vorbehalten, eine freiwillige Vorkommissionierung ersteigerter Lose vorzunehmen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch für den Bieter.
11. Die etwaige Demontage, Verladung, Versendung, ggf. Ausfuhr und der etwaige Transport der Kaufobjekte erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Sämtliche über die Bereitstellung des Kaufgegenstands zur Abholung hinausgehende Tätigkeiten, insbesondere dessen Verladung und Transport, erfolgen ausschließlich im Interesse des Käufers in dessen Pflichtenkreis, selbst wenn sie durch den Versteigerer, Verkäufer oder durch Dritte ausgeführt werden. Ein Verschulden bei der Ausführung dieser Tätigkeiten ist dem Käufer wie dem eigenen Verschulden zuzurechnen (§ 278 BGB). Weder der Versteigerer noch der Verkäufer oder die für sie tätigen Mitarbeiter oder Beauftragten sind Verlader im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO).
12. Das Betreten des Abholstandortes zum Zwecke der Besichtigung oder der Abholung des Loses erfolgt auf eigene Gefahr des Bieters bzw. Käufers oder deren Beauftragten.
13. Der Bieter haftet für alle Schäden, die er selbst, seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte bei der Besichtigung, Demontage, Verladung oder Abholung der Objekte schuldhaft verursachen, insbesondere an Gebäuden, anderen Objekten oder gegenüber Dritten. Er stellt die Firma AUKTIONSZENTRUM.de und den Verkäufer von
allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit solchen Schäden geltend gemacht werden. Der Bieter hat für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
§ 12 Rechte bei Verzug des Käufers
1. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen oder mit seiner Pflicht zur Abholung (ggf. einschließlich Demontage) in Verzug, hat die Firma AUKTIONSZENTRUM.de auch ohne Setzung einer Nachfrist das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20% vom Zuschlagspreis zu verlangen, soweit der Käufer nicht nachweist, dass dem Verkäufer kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt hiervon unberührt. Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Aufgeldes bleibt auch im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts wegen Zahlungsverzuges oder nicht rechtzeitiger Abholung des Kaufgegenstands bestehen.
2. Der Versteigerer kann dem Käufer nach freiem Ermessen unter Setzung einer Nachfrist zur Abholung auffordern. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem weiteren Abholungstermin trägt der Käufer. Kommt der Käufer der Aufforderung der Firma AUKTIONSZENTRUM.de zur Abholung (auch aus dem Lagerort) nicht innerhalb von 5 Werktagen seit deren Zugang nach, ist die Firma AUKTIONSZENTRUM.de nach seiner Wahl berechtigt die Kaufobjekte auf Kosten und Risiko des Käufers demontieren und einlagern zu lassen. Etwaige Lagergebühren werden in den Verkaufsinformationen ausgewiesen, anderenfalls in Höhe von 0,1 % des Gesamtpreises pro Kubikmeter, mindesten jedoch 50€ je Kalendertag und Los als Mindestschadensersatz geltend gemacht. Dem Käufer wird der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer oder dem Versteigerer für die Lagerung keine oder geringere Kosten entstanden sind. Wird der Nachweis erbracht, hat der Käufer nur die nachgewiesenen geringeren Kosten zu tragen.
3. Weiterhin sind der Verkäufer und der Versteigerer nach Ablauf der Abholungsfristen berechtigt, anderweitig zu verwerten oder gar zu entsorgen, insbesondere eine nochmalige Versteigerung anzuberaumen oder einen freihändigen Verkauf vorzunehmen. Der Käufer darf bei einer erneuten Versteigerung nicht mitbieten. Er haftet für einen etwaigen Ausfall, der bei der erneuten Versteigerung entsteht, hat aber keinen Anspruch auf einen etwaigen Mehrerlös. Durch eine etwaige Aufbewahrung des Kaufgegenstandes durch den Versteigerer, Verkäufer oder dritte Personen wird kein Verwahrungsvertrag begründet.
§ 13 Gewährleistungsausschluss
1. Produktinformationen in unseren Veröffentlichungen – dazu gehören insbesondere Bilder, technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben –
beschreiben die Objekte nur allgemein und stellen grundsätzlich keine verbindliche Bestimmung ihrer Beschaffenheit dar, es sei denn, dies wird im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart. Insbesondere übernehmen wir keine Garantie für diese Eigenschaften. Die Angaben zu Objekten stammen üblicherweise vom Voreigentümer oder Einlieferer. Die Firma AUKTIONSZENTRUM.de ist nicht dazu verpflichtet, die Richtigkeit dieser Informationen zu überprüfen.
2. Bei gebrauchten Objekten gehören Spuren der Nutzung und des Alters zur normalen Beschaffenheit und machen ihren spezifischen Charakter aus. Sie haben die Möglichkeit, die Objekte vorab gründlich zu besichtigen und zu prüfen. Der Verkauf erfolgt im aktuellen Zustand, so wie das Objekt ist.
3. Für Gewährleistungsansprüche von Bietern, die Verbraucher sind, gelten bei Neuware grundsätzlich die gesetzlichen Verjährungsfristen. Wird gebrauchte Ware an einen Verbraucher verkauft, wird die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche vertraglich auf ein Jahr verkürzt. Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn der Verkauf gebrauchter Ware an einen Verbraucher im Rahmen einer von AUKTIONSZENTRUM.de durchgeführten öffentlich zugänglichen Versteigerung im Sinne des § 312g Absatz 2 Nummer 10 BGB erfolgt. In diesem speziellen Fall erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Folglich finden die Bestimmungen des BGB über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) keine Anwendung.
4. Handelt es sich beim Bieter um einen Unternehmer, erfolgt der Verkauf gebrauchter Ware unter vollständigem Haftungsausschluss für Sachmängel. Sofern Neuware angeboten wird, gilt für Unternehmer eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Lieferung der Ware.
5. Im Übrigen setzen die Mängelrechte des Käufers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6. Sollten Gewährleistungsrechte bestehen, so wird die Firma AUKTIONSZENTRUM.de vorbehaltlich einer fristgerechten Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Es ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – Anspruch auf Minderung, der Rücktritt ist ausgeschlossen.
8. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund
besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9. Schadensersatzansprüche des Bieters sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma AUKTIONSZENTRUM.de, sofern der Bieter Ansprüche gegen diese geltend macht.
§ 14 Haftung
1. Der Veräußerer und der Versteigerer haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich des Kaufgegenstandes oder Teilen desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet er allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Versteigerer und Verkäufer haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Sie haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften sie im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
4. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie des Versteigerers.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Parteien, die Kaufleute, juristischen Persone des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, und Erfüllungsort ist Dresden.
2. Für die Rechtsbeziehungen zum Bieter bzw. Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, diese VB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden die zugelassenen Bieter per E-Mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.
4. Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
5. Soweit einzelne Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine wirksame Regelung, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Geltend ab 17.05.2025