Beim Bietagent steigert unser System solange automatisch in den kleinstnötigen Schritten für Sie bis zu Ihrem eingegebenen Maximalgebot mit, bis Sie ggf. überboten werden bzw. Ihr Maximalbetrag erreicht ist.
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Zuschlag unter Vorbehalt
Sowohl bei Präsenz- als auch bei Online-Versteigerungen ist es üblich, gemäß § 156 BGB eine Auktion ohne Zuschlag aus berechtigtem Grund zu schließen oder einen "Zuschlag unter Vorbehalt" an den Kaufinteressenten zu geben.
Die Entscheidung ob ein Verkauf durch Zuschlag erfolgt oder ein Los als unverkauft gilt, wird später gem. Versteigerungsbedigungen in Abstimmung mit dem Verkäufer entschieden.
Ein Verkauf bzw. Erwerb des Objekts ist auch bei unaufgelöstem "Zuschlag unter Vorbehalt" ggfls. im Nachverkauf noch möglich.
Die Entscheidung ob ein Verkauf durch Zuschlag erfolgt oder ein Los als unverkauft gilt, wird später gem. Versteigerungsbedigungen in Abstimmung mit dem Verkäufer entschieden.
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